Im Rahmen dieser Transaktion hat Toth mit ihrem Team den KSV 1919 dabei unterstützt, den Profifußballbetrieb in die bereits bestehende GmbH einzubringen. Anschließend wurde die strategische Partnerschaft zwischen dem Verein und der Panna Football Partners GmbH vertraglich beschlossen. Neben den allgemeinen rechtlichen Voraussetzungen waren insbesondere die verbandsrechtlichen Regularien der Österreichischen Fußballbundesliga zu berücksichtigen. Die sportrechtliche Expertise der Kanzlei Christina Toth war hierbei maßgeblich, auf die sowohl der KSV 1919 als auch die Panna Football Partners GmbH vertrauten. Das Beratungsteam bestand aus der Kanzleieigentümerin selbst und Dr. Patrick Petschinka . Univ.-Prof. Dr. Sebastian Mock (WU Wien) rundete die Expertise aus gesellschaftsrechtlicher Sicht ab. „Die Zusammenarbeit mit der Panna Football Partners GmbH und die Ausgliederung des Profibetriebs stellt einen wichtigen Meilenstein für den KSV 1919 dar. Wir sind überzeugt, dass dieser Schritt den Verein nachhaltig stärken und damit auch einen wertvollen Beitrag für die gesamte Region leisten wird. Es freut uns sehr, dass wir in diesem Prozess auf die ausgewiesene Expertise von Christina Toth und ihrem Team zählen konnten,“ so Robert Schäfer, Vorstandsvorsitzender des KSV 1919. „Die Zusammenarbeit mit einem so professionellen und zugleich leidenschaftlichen Mandantenteam, macht große Freude. Projekte wie dieses, bei denen Sport, Business und das Ziel, nachhaltig für die Region und den Nachwuchs zu arbeiten, ineinandergreifen, machen meine Arbeit besonders erfüllend,“ freut sich Toth. Über die Kanzlei Christina Toth: Die 2017 in Wien gegründete Kanzlei von Christina Toth berät Mandanten schwerpunktmäßig im Sport-, Vereins- und Datenschutzrecht. Die im Sport bestens vernetzte Anwältin verfügt über jahrelange Erfahrung in der Beratung von (Sport)-vereinen und ist selbst seit über 20 Jahren in unterschiedlichen Funktionen in Vereinen im In- und Ausland tätig. Über die Panna Football Partners GmbH: Die Panna Football Partners GmbH ist eine deutsche Gesellschaft mit Sitz in Hamburg, die am nachhaltigen Aufbau strategischer Partnerschaften mit europäischen Fußballklubs interessiert ist. Im Mittelpunkt steht die Bereitstellung von Know-How und finanzielle Unterstützung Fußballvereinen, um diese zukunftsfähig zu machen und sie in ihrer lokalen Identität zu bestärken. Über den KSV 1919: Der KSV 1919 ist ein Traditionsverein aus der Steiermark, der seit über 20 Jahren zumindest in der österreichischen 2. Liga spielt. Von 2008 bis 2012 spielte der KSV in der österreichischen Bundesliga. Der Verein ist bekannt für seine herausragende Jugendarbeit, aus der unter anderem der jetzige deutsche Bundesliga-Kicker Michael Gregoritsch hervorgegangen ist.
Wir freuen uns, das Symposium "Fußball und Recht" an der WU (Wirtschaftsuniversität Wien) am 23. und 24. Mai als Kooperationspartner unterstützen zu dürfen! Die sportrechtliche Tagung beleuchtet den Fußballsport aus verschiedenen rechtlichen Blinkwinkeln und ist der ideale Start in den bevorstehenden EM-Sommer ⚽ Hier geht's zum Programm der Veranstaltung.
Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor allen Formen von Gewalt. Auch Gewalt gegen wichtige Bezugspersonen – wie etwa einem Elternteil – belastet Kinder. Daher hat das Bundesministerium für Justiz gemeinsam mit einer interdisziplinären Arbeitsgruppe einen neuen Kinderschutz-Leitfaden für Familienrichter:innen zum Umgang mit Gewalt in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren erarbeitet. (Quelle: Bundesministerium für Justiz ) Im Zuge der Bekanntmachung des Leitfadens vom Bundesministerium für Justiz berichtet die Tageszeitung derStandard über miterlebte Gewalt, die künftig auch vor Gericht als Gewalt gelten soll. Fälle von Gewalt innerhalb der Familie begegnen Patricia Hofmann als juristische Prozessbegleiterin häufig. Ihr erster Eindruck von dem Leitfaden und was daran besonders wichtig ist, kann hier nachgelesen werden. Foto: Maria Noisternig
Neben der ersten Rubrik "I. Von den Gerichten", in der insbesondere auf die rezenten Entscheidungen des EuGH („European Superleague Company“ C-333/21, „International Skating Union/Kommission“ C-124/21 P und „Royal Antwerp Football Club“ C-680/21) näher eingegangen wird, behandelt die zweite Rubrik "II. Aus dem Parlament" nationale, aber auch internationale Verrechtlichungen des Sports. Sonstige sportrechtliche Themen des österreichischen und europäischen Sportrechts sind Gegenstand der dritten Rubrik. Den Abschluss bildet ein Ausblick auf das kommende Jahr 2024. Der vollständige Beitrag kann hier nachgelesen werden. In diesem Sinne wünscht Ihnen das Team CT ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr! Foto: Maria Noisternig
Am 25.11.2023 jährte sich der internationale Gedenktag für alle Frauen und Mädchen, die Opfer von Gewalt wurden. Gleichzeitig starten am 25.11. die 16 Tage gegen Gewalt an Frauen, die am internationalen Tag der Menschenrechte (10.12.) enden. So wird das Thema weltweit thematisiert und Bewusstsein dafür geschaffen, dass Gewalt gegen Frauen und Mädchen als fundamentale Menschenrechtsverletzung nachhaltige Folgen für die Betroffenen selbst, aber auch für die gesamte Gesellschaft haben. 23,47 % aller Frauen (im Alter von 18-74 Jahren) in Österreich haben im Jahr 2021 körperliche Gewalt ab dem 15. Lebensjahr erlebt. 23,75 % aller Frauen (im Alter von 18-74 Jahren) in Österreich haben im Jahr 2021 sexuelle Gewalt ab dem 15. Lebensjahr erlebt. 26,59 % aller (ehemaligen oder derzeit) erwerbstätigen Frauen (im Alter von 18-74 Jahren) in Österreich haben im Jahr 2021 sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erfahren. 21,88 % aller Frauen (im Alter von 18-74 Jahren) in Österreich waren im Jahr 2021 Stalking ausgesetzt. (Quelle: Statistik Austria ) Anlässlich dazu hat derStandard über die Angst vieler Frauen* vor der Anzeige gegen den gewalttätigen Partner* berichtet. Patricia Hofmann ist juristische Prozessbegleiterin vieler Frauen*, die sich genau das, gemeinsam mit Unterstützung einer psychosozialen Prozessbegleitung, getraut haben: Anzeige zu erstatten. Der Beitrag zeigt die wichtige Rolle, die Opferschutzeinrichtungen in solchen Verfahren haben und kann hier nachgelesen werden. Foto: Maria Noisternig
Gemeinsam mit ZARA-Beratungsstelle #GegenHassimNetz informiert Rechtsanwältin Patricia Hofmann die Spieler:innen in Workshops, welche Handlungen strafbar sind, wie man sich verhalten und selbst schützen kann. „So soll mit der Prävention begonnen werden und die Spieler:innen über ihre rechtlichen Möglichkeiten informiert werden“, so Hofmann. Sollten Spieler:innen sich dann für eine Anzeige entscheiden, erfolgt eine psychosoziale Prozessbegleitung durch ZARA und eine juristische durch Mag. Hofmann. Denn auch im Strafverfahren sollen die Spieler:innen entsprechend psychosozial und juristisch unterstützt werden. Auch die Krone hat bereits dazu berichtet, der Artikel kann hier nachgelesen werden.