Honorar


Was kostet ein Anwalt?

Der Sport ist der viertgrößte Wirtschaftszweig in Österreich. Aber nur ganz wenige verdienen viel im Sport. Ein paar verdienen wenig, und die überwiegende Mehrheit der Menschen, die im Sport tätig ist, verdient gar nichts. Im Gegenteil, sie zahlt auch noch viel dafür. Uns ist das bewusst, wir sind selbst in vielen Funktionen ehrenamtlich tätig.

Eine  d e r  häufigsten Fragen, bevor Rechtsberatung in Anspruch genommen wird ist daher: Was kostet das?   Das ist eine  d e r  Fragen, die wir leider oft nicht im Vorhinein beantworten können, weil der erforderliche Aufwand nicht immer von Anfang an klar ist.

Aber: Kostentransparenz ist uns äußerst wichtig, deshalb klären wir immer schon im Vorfeld mit Ihnen gemeinsam ab, welche die für Sie günstigste Verrechnungsvariante ist.

Außerdem bieten wir Ihnen zu den Themen Datenschutz und Statuten auch Rechtsberatung zum Fixpreis an.

Tarif und Honorar

Das Rechtsanwalts-tarifgesetz (RATG) und die Allgemeinen Honorarkriterien  (AHK) der Rechtsanwalt-skammer legen Kriterien für die Verrechnung von Anwaltsleistungen fest. An diesen Kriterien orientieren auch wir uns in der Regel. Mehr Infos dazu finden Sie auch auf der Seite der ÖRAK: Tarif und Honorar

Pauschalhonorar

In vielen Fällen können wir aus Erfahrung den Aufwand für eine Leistung im Vorfeld gut abschätzen.

 Dann vereinbaren wir mit Ihnen gerne ein Pauschalhonorar, sodass Sie von Anfang an klar wissen, wie viel Sie unsere Beratungsleistung kosten wird.

Stundensatz

Manchmal ist ein Stundensatz die fairste Lösung für alle Beteiligten. Auch da werden wir aber schon im Vorhinein versuchen, eine möglichst konkrete Einschätzung des Aufwands zu machen und Ihnen gleich vorweg die voraussichtlichen Kosten  nennen.

 Erstgespräch

Das Erstgespräch kostet pauschal EUR 360,--.  Dabei können meist schon viele Ihrer Fragen geklärt werden.

Sollte sich aus dem Erstgespräch ein weiterer Beratungsauftrag ergeben, rechnen wir Ihnen die Kosten für das Erstgespräch an.
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