Sie haben Freude an der Zusammenarbeit mit Menschen? Sie sind kreativ und denken strategisch bei der juristischen Lösungsfindung? Sie haben das Gerichtsjahr bereits absolviert? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir sind eine kleine Anwaltsboutique und beraten schwerpunktmäßig Vereine in allen rechtlichen Angelegenheiten. Darüber hinaus sind wir führend im Opfer- und Gewaltschutzrecht. Teamwork ist bei uns nicht nur eine Plattitüde. Wir lieben, was wir tun. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir aktuell eine:n Rechtsanwaltsanwärter:in. WAS WIR BIETEN Ein äußerst angenehmes, modernes und familienfreundliches Arbeitsumfeld Ein sympathisches Team und viel Spaß bei der Arbeit Eine 40-Stunden-Woche, die diesen Namen auch verdient Von Anfang an unmittelbaren Kontakt mit Mandanten Eine breite juristische Ausbildung und ein abwechslungsreiches Betätigungsfeld Aktive Unterstützung bei Vortrags- und Publikationstätigkeiten Laufend intensiver fachlicher Austausch innerhalb des Teams Berufliche Perspektive und gute Entwicklungsmöglichkeiten Monatliches Bruttogehalt ab EUR 2.700,00 mit Bereitschaft zur Überzahlung je nach Erfahrung und Qualifikation Zahlreiche weitere Benefits (Übernahme RAK-Beitrag, Jahresticket der Wiener Linien, außergewöhnliche Kanzleievents) WAS WIR SUCHEN Echte Freude am juristischen Arbeiten Eine selbständige Person mit viel Eigeninitiative Bereitschaft zur Einarbeitung in neue Rechtsbereiche Planungsstärke und Selbstorganisation Unternehmerisches Denken und Bereitschaft an der Weiterentwicklung der Kanzlei mitzuarbeiten Teamfähigkeit Wenn Sie Interesse haben, unsere junge, dynamische Kanzlei mitzugestalten, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung samt Lebenslauf, Motivationsschreiben und Gehaltsvorstellung unter toth@christinatoth.at . PS: Was uns übrigens ganz besonders auszeichnet ist unser Chief Happiness Officer Specter .
Wir freuen uns, das Symposium "Fußball und Recht" an der WU (Wirtschaftsuniversität Wien) am 23. und 24. Mai als Kooperationspartner unterstützen zu dürfen! Die sportrechtliche Tagung beleuchtet den Fußballsport aus verschiedenen rechtlichen Blinkwinkeln und ist der ideale Start in den bevorstehenden EM-Sommer ⚽ Hier geht's zum Programm der Veranstaltung.
Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor allen Formen von Gewalt. Auch Gewalt gegen wichtige Bezugspersonen – wie etwa einem Elternteil – belastet Kinder. Daher hat das Bundesministerium für Justiz gemeinsam mit einer interdisziplinären Arbeitsgruppe einen neuen Kinderschutz-Leitfaden für Familienrichter:innen zum Umgang mit Gewalt in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren erarbeitet. (Quelle: Bundesministerium für Justiz ) Im Zuge der Bekanntmachung des Leitfadens vom Bundesministerium für Justiz berichtet die Tageszeitung derStandard über miterlebte Gewalt, die künftig auch vor Gericht als Gewalt gelten soll. Fälle von Gewalt innerhalb der Familie begegnen Patricia Hofmann als juristische Prozessbegleiterin häufig. Ihr erster Eindruck von dem Leitfaden und was daran besonders wichtig ist, kann hier nachgelesen werden. Foto: Maria Noisternig
Neben der ersten Rubrik "I. Von den Gerichten", in der insbesondere auf die rezenten Entscheidungen des EuGH („European Superleague Company“ C-333/21, „International Skating Union/Kommission“ C-124/21 P und „Royal Antwerp Football Club“ C-680/21) näher eingegangen wird, behandelt die zweite Rubrik "II. Aus dem Parlament" nationale, aber auch internationale Verrechtlichungen des Sports. Sonstige sportrechtliche Themen des österreichischen und europäischen Sportrechts sind Gegenstand der dritten Rubrik. Den Abschluss bildet ein Ausblick auf das kommende Jahr 2024. Der vollständige Beitrag kann hier nachgelesen werden. In diesem Sinne wünscht Ihnen das Team CT ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr! Foto: Maria Noisternig
Am 25.11.2023 jährte sich der internationale Gedenktag für alle Frauen und Mädchen, die Opfer von Gewalt wurden. Gleichzeitig starten am 25.11. die 16 Tage gegen Gewalt an Frauen, die am internationalen Tag der Menschenrechte (10.12.) enden. So wird das Thema weltweit thematisiert und Bewusstsein dafür geschaffen, dass Gewalt gegen Frauen und Mädchen als fundamentale Menschenrechtsverletzung nachhaltige Folgen für die Betroffenen selbst, aber auch für die gesamte Gesellschaft haben. 23,47 % aller Frauen (im Alter von 18-74 Jahren) in Österreich haben im Jahr 2021 körperliche Gewalt ab dem 15. Lebensjahr erlebt. 23,75 % aller Frauen (im Alter von 18-74 Jahren) in Österreich haben im Jahr 2021 sexuelle Gewalt ab dem 15. Lebensjahr erlebt. 26,59 % aller (ehemaligen oder derzeit) erwerbstätigen Frauen (im Alter von 18-74 Jahren) in Österreich haben im Jahr 2021 sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erfahren. 21,88 % aller Frauen (im Alter von 18-74 Jahren) in Österreich waren im Jahr 2021 Stalking ausgesetzt. (Quelle: Statistik Austria ) Anlässlich dazu hat derStandard über die Angst vieler Frauen* vor der Anzeige gegen den gewalttätigen Partner* berichtet. Patricia Hofmann ist juristische Prozessbegleiterin vieler Frauen*, die sich genau das, gemeinsam mit Unterstützung einer psychosozialen Prozessbegleitung, getraut haben: Anzeige zu erstatten. Der Beitrag zeigt die wichtige Rolle, die Opferschutzeinrichtungen in solchen Verfahren haben und kann hier nachgelesen werden. Foto: Maria Noisternig
Gemeinsam mit ZARA-Beratungsstelle #GegenHassimNetz informiert Rechtsanwältin Patricia Hofmann die Spieler:innen in Workshops, welche Handlungen strafbar sind, wie man sich verhalten und selbst schützen kann. „So soll mit der Prävention begonnen werden und die Spieler:innen über ihre rechtlichen Möglichkeiten informiert werden“, so Hofmann. Sollten Spieler:innen sich dann für eine Anzeige entscheiden, erfolgt eine psychosoziale Prozessbegleitung durch ZARA und eine juristische durch Mag. Hofmann. Denn auch im Strafverfahren sollen die Spieler:innen entsprechend psychosozial und juristisch unterstützt werden. Auch die Krone hat bereits dazu berichtet, der Artikel kann hier nachgelesen werden.